Recht & Politik

Einleitung:
Diese Rubrik bündelt rechtliche und politische Grundlagen zum Umgang mit dem Wolf.

Im Mittelpunkt stehen Gesetze, Regelungen und Zuständigkeiten auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene.

Ziel ist eine sachliche Übersicht über die Rahmenbedingungen, innerhalb derer Wolfsmanagement, Herdenschutz, Monitoring und mögliche Eingriffe geregelt werden.

Unterbereiche

EU-Recht
FFH-Richtlinie, Schutzstatus, Anhänge IV/V, Artikel 14 und 16.

Bundesrecht
Bundesjagdgesetz, Bundesnaturschutzgesetz und bundesweite Regelungen zum Umgang mit dem Wolf. Der Wolf wurde 2026 in Deutschland in das Bundesjagdgesetz aufgenommen; die neuen Regelungen traten am 2. April 2026 in Kraft.

Landesrecht / Zuständigkeiten
Umsetzung durch die Bundesländer, Managementpläne, Behördenzuständigkeiten und regionale Verfahren.

Politische Entwicklungen
Gesetzesänderungen, politische Beschlüsse und laufende Anpassungen der rechtlichen Rahmenbedingungen. Die EU-Kommission legte 2025 einen Vorschlag zur Änderung der FFH-Anhänge in Bezug auf den Wolf vor

DOKUMENTIERTER ERFAHRUNGS- UND TATSACHENBERICHT

 

Grundlage dieses Beitrags sind mein eigener Schriftverkehr, behördliche Schreiben und öffentlich zugängliche Unterlagen. Wo ich meine persönliche Schlussfolgerung ziehe, sage ich das auch.

Wenn eine Landesregierung nicht antwortet – wie viel Vertrauen bleibt?

Am 6. August 2026 habe ich acht Fragen gestellt.

Acht.

Nicht acht Seiten Polemik.
Nicht acht Unterstellungen.
Nicht acht Fragen, die niemand beantworten könnte.

Ich wollte wissen, worauf Niedersachsen beim Wolfsmanagement eigentlich seine Aussagen und Entscheidungen stützt.

Welche Wissenschaft?

Welche Daten?

Welche Auswertungen?

Wie wird Herdenschutz bewertet?

Wie soll Rechtsschutz funktionieren, wenn Abschüsse schnell vollzogen werden können?

Wie will Niedersachsen überhaupt prüfen, ob die neuen Regeln das tun, was politisch behauptet wird?

Und ist das Land bereit, die Grundlagen offenzulegen, damit andere sie unabhängig überprüfen lassen können?

Ich habe sogar noch dazugeschrieben, was ich ausdrücklich nicht als Antwort akzeptiere:

allgemeine Stellungnahmen, Textbausteine, pauschale Verweise auf Gesetze, Pressemitteilungen, Internetseiten oder bereits veröffentlichte Dokumente.

Und ich habe darum gebeten, jede Frage einzeln zu beantworten.

Eigentlich kann man es kaum deutlicher schreiben.

Am 18. August kam das Schreiben des Ministeriums.

Und was bekam ich?

Einen Link.

Noch einen Link.

Einen Verweis auf den Managementplan.

Einen Verweis auf Schnellabschussverfahren.

Einen Verweis auf den Umweltkartenserver.

Keine einzige meiner acht Fragen wurde konkret beantwortet.

Das ist der Punkt, an dem ich nicht mehr darüber diskutieren möchte, ob die Antwort vielleicht etwas knapp ausgefallen ist.

Sie ist nicht knapp.

Sie beantwortet meine Fragen nicht.

Acht Fragen. Null Antworten.

Ich habe nach wissenschaftlichen Studien gefragt.

Keine Studie wurde genannt.

Ich habe gefragt, welche eigene räumliche Auswertung Niedersachsen zu Rissen an Küsten und Deichen vorgenommen hat.

Keine Auswertung.

Ich habe nach einer konkreten Zahl gefragt:

Wie viele bestätigte Risse fanden tatsächlich auf Flächen statt, auf denen Herdenschutz nicht oder nur unzumutbar möglich war?

Keine Zahl.

Ich habe nach dem Grundschutz gefragt.

Keine Antwort.

Ich habe gefragt, wie effektiver gerichtlicher Rechtsschutz funktionieren soll, wenn ein Abschuss vollzogen sein kann, bevor ein Gericht überhaupt inhaltlich geprüft hat.

Keine Antwort.

Ich habe nach der Veröffentlichung solcher Verfahren gefragt.

Keine Antwort.

Ich habe gefragt, woran Niedersachsen später messen will, ob seine neue Politik überhaupt funktioniert.

Keine Antwort.

Ich habe nach den Maßstäben für den Erhaltungszustand gefragt.

Keine Antwort.

Und ich habe gefragt, ob Niedersachsen bereit ist, die eigenen Daten und Bewertungsmethoden offenzulegen.

Nicht einmal darauf kam ein klares:

Ja.

Oder:

Nein.

Stattdessen Links.

Das ist für mich keine Antwort mit Lücken.

Das ist ein Schreiben ohne Antworten.

Und inzwischen geht es mir nicht mehr nur um den Wolf

Der Wolf war der Anlass.

Mehr nicht.

Denn irgendwann bleibt nach solchen Schreiben eine größere Frage zurück:

Wie weit kann ich einer Landesregierung noch vertrauen, die mit konkreten Fragen aus der Bevölkerung so umgeht?

Bei mir ist das inzwischen der fünfte Vorgang dieser Art mit niedersächsischen Stellen.

Beim ersten Mal ärgert man sich.

Beim zweiten Mal wird man misstrauisch.

Beim dritten Mal schaut man genauer hin.

Beim fünften Mal frage ich mich nicht mehr, ob da zufällig etwas schiefgelaufen ist.

Dann frage ich mich:

Ist das inzwischen einfach der Umgang mit unbequemen Fragen?

Fragen stellen darf offenbar jeder.

Nur mit Antworten wird es schwierig.

Sagt Niedersachsen die Wahrheit?

Ich kann es nicht sagen, weil ich vor einer Mauer aus Schweigen und allgemeinen Verweisen stehe.

Das ist meine Antwort.

Nicht mehr.

Aber auch nicht weniger.

Ich kann nicht sagen, ob jede Zahl stimmt.

Ich kann nicht sagen, ob jede Bewertung zum Grundschutz stimmt.

Ich kann nicht sagen, ob jede Aussage über die wissenschaftliche Grundlage tatsächlich von den entsprechenden Studien getragen wird.

Ich kann nicht sagen, ob bei jedem Abschuss alles so geprüft wurde, wie Niedersachsen es darstellt.

Ich kann auch nicht sagen, ob in jedem einzelnen Fall rechtlich sauber gehandelt wurde.

Wie soll ich das auch sagen?

Ich bekomme genau die Informationen nicht, die ich dafür unabhängig überprüfen lassen müsste.

Und wenn ich danach frage, bekomme ich keine Antwort.

Also bleibt mir nur:

Ich kann es nicht sagen.

„Amtlich“ reicht mir nicht mehr

Früher hätte bei manchen Dingen vielleicht gereicht:

„Das Land Niedersachsen teilt mit …“

Heute reicht mir das nicht mehr.

Heute folgt bei mir sofort:

Wo sind die Daten?

Wie wurde das geprüft?

Wer hat das geprüft?

Kann jemand außerhalb der Behörde das nachvollziehen?

Denn ein Landeswappen macht aus einer Aussage keinen Beweis.

Ein Ministeriumsbriefkopf macht eine Zahl nicht automatisch richtig.

Und eine Tabelle erklärt nicht, wie die Einträge darin zustande gekommen sind.

Die detaillierte niedersächsische Tabelle zu Nutztierschäden, mit der man unter anderem Datum, Ort, Tierart, Verursacher, Grundschutz und Genetik nachvollziehen kann, trägt den Stand 19. März 2026.

Wir haben August.

Und da soll ich aktuelle Aussagen einfach übernehmen?

Nein.

Da steht „Grundschutz: Nein“. Und dann?

Genau hier wird es besonders deutlich.

In den veröffentlichten Daten stehen Kategorien wie:

Grundschutz vorhanden.

Grundschutz nicht vorhanden.

Grundschutz beeinträchtigt.

Grundschutz nicht erforderlich.

Schön.

Aber wenn dort steht:

„Grundschutz: Nein“

dann möchte ich wissen:

Warum?

Wie sah der Zaun tatsächlich aus?

Gab es überhaupt einen?

Wie hoch war er?

War Strom drauf?

Wie viel?

Gab es ein offenes Tor?

Eine Schwachstelle?

Einen Graben?

Vegetation am Zaun?

Wer hat das geprüft?

Wann?

Wo ist die Dokumentation?

Ich sehe das Ergebnis.

Ich sehe aber nicht, wie Niedersachsen zu diesem Ergebnis gekommen ist.

Und wenn ich genau danach frage?

Wieder keine Antwort.

Dann soll ich nicht prüfen.

Dann soll ich glauben.

Und genau da steige ich aus.

Bei einem Abschuss ist „wird schon stimmen“ endgültig vorbei

Es geht hier nicht nur um eine Statistik.

Am Ende kann ein Wolf erschossen werden.

Und dann gibt es keinen Zurück-Knopf.

Eine Zahl kann man korrigieren.

Eine Tabelle kann man neu veröffentlichen.

Ein Schreiben kann man zurücknehmen.

Ein toter Wolf bleibt tot.

Deshalb will ich vorher wissen:

Was ist passiert?

Was wurde festgestellt?

Wie wurde es festgestellt?

Welche Daten lagen vor?

Wie wurde der Herdenschutz bewertet?

Warum durfte geschossen werden?

Und konnte jemand außerhalb der Behörde das rechtzeitig überprüfen lassen?

Wenn mir diese Grundlagen fehlen, kann ich nicht sagen:

„Ja, das war rechtlich sauber.“

Ich kann es schlicht nicht wissen.

Und ein Staat, der eine solche Entscheidung trifft, darf sich meiner Meinung nach nicht damit zufriedengeben, dass die Bevölkerung es eben glauben soll.

Klagen im Blindflug?

Dann kommt noch ein Punkt dazu.

Umweltverbände können gegen bestimmte Entscheidungen rechtlich vorgehen.

Schön auf dem Papier.

Aber wie soll das funktionieren, wenn ein Verband von einem laufenden Vorgang nicht rechtzeitig erfährt?

Gegen was soll er klagen?

Mit welchen Informationen?

Mit welchen Unterlagen?

Wie soll er einem Gericht erklären, was falsch sein könnte, wenn er die entscheidenden Grundlagen selbst nicht kennt?

Soll er erst einmal auf Verdacht klagen und hoffen, dass irgendwann die Akten kommen?

Das ist doch genau der Blindflug.

Und wenn der Wolf dann bereits tot ist, kann ein späteres Verfahren vieles klären.

Nur eines nicht mehr:

den Wolf zurückbringen.

Genau deshalb habe ich nach dem Rechtsschutz gefragt.

Auch darauf keine Antwort.

Und dann soll die Bevölkerung Vertrauen haben?

Hier wird es für mich grundsätzlich.

Eine Regierung kann von der Bevölkerung nicht verlangen, alles offenzulegen, Regeln einzuhalten und ihre Aussagen zu belegen – und selbst diesen Anspruch nicht erfüllen.

Sie kann nicht vom Bürger Nachweise verlangen und auf die Gegenfrage selbst keine liefern.

Sie kann nicht Transparenz fordern und sich bei eigenen Entscheidungen hinter allgemeinen Verweisen verstecken.

Und sie kann schon gar nicht erwarten, dass die Bevölkerung anschließend trotzdem sagt:

„Na gut, dann glauben wir euch eben.“

Nein.

Vertrauen funktioniert nicht nur in eine Richtung.

Wer vom Bürger Offenheit verlangt, muss selbst offen sein.

Wer Belege verlangt, muss selbst Belege liefern.

Wer Vertrauen erwartet, muss selbst etwas dafür tun.

Der Staat kann nicht sagen:

„Beweisen Sie uns alles.“

und bei sich selbst:

„Glauben Sie uns einfach.“

Das akzeptiere ich nicht.

Warum sollte das bei einem anderen Thema plötzlich anders sein?

Und genau deshalb hört mein Problem nicht beim Wolf auf.

Wenn ich bei einem Thema fünfmal erlebe, wie Fragen behandelt werden, warum sollte ich beim sechsten Mal in einem völlig anderen Bereich plötzlich wieder blind vertrauen?

Weil diesmal eine andere Abteilung zuständig ist?

Weil ein anderes Ministerium unterschreibt?

Weil es nicht um den Wolf geht?

Warum?

Vertrauen hat für mich keine Reset-Taste.

Ich kann nicht sagen:

Beim Wolf beantwortet ihr meine Fragen nicht.

Aber bei Verkehr glaube ich euch wieder alles.

Bei Umwelt vielleicht auch.

Bei Landwirtschaft sowieso.

Bei Sicherheit natürlich.

Bei Finanzen bestimmt.

So funktioniert das nicht.

Wenn eine Landesregierung mein Vertrauen in einem Bereich immer wieder beschädigt, dann nehme ich dieses Erlebnis mit.

Es ist dieselbe Landesregierung.

Und irgendwann lautet meine Frage nicht mehr:

„Stimmt diese eine Zahl?“

Sondern:

„Warum sollte ich eine amtliche Aussage überhaupt noch ungeprüft übernehmen?“

Meine Antwort:

Sollte ich nicht.

Vielleicht ist genau das der größte Schaden

Nicht der Wolf.

Nicht die acht Fragen.

Nicht dieses eine Schreiben.

Der eigentliche Schaden entsteht dort, wo ein Bürger irgendwann nicht mehr denkt:

„Das kommt von einer Behörde, also kann ich zunächst davon ausgehen, dass es sauber belegt ist.“

Sondern:

„Zeigt es mir.“

Und genau da bin ich inzwischen.

Zeigt mir die Daten.

Zeigt mir die Grundlage.

Zeigt mir, wie ihr zu eurem Ergebnis gekommen seid.

Dann kann man darüber reden.

Aber solange die Antwort auf konkrete Fragen aus Links, Verweisen und Schweigen besteht, gibt es von mir keinen Vertrauensvorschuss mehr.

Eine Mauer muss nicht aus Beton sein

Manchmal besteht sie aus Papier.

Aus Briefköpfen.

Aus Aktenzeichen.

Aus Links.

Aus allgemeinen Formulierungen.

Aus Antworten, die aussehen wie Antworten, solange man die eigentliche Frage nicht danebenlegt.

Und genau das ist vielleicht das Bitterste daran.

Alles sieht korrekt aus.

Alles sieht ordentlich aus.

Alles sieht nach Verwaltung aus.

Nur wenn man die Fragen danebenlegt, merkt man:

Da fehlt etwas.

Die Antwort.

Und so wächst diese Mauer.

Nicht auf einmal.

Sondern Schreiben für Schreiben.

Frage für Frage.

Meine Konsequenz

Ich werde weiter fragen.

Ich werde weiter Daten vergleichen.

Ich werde weiter Akten und Veröffentlichungen prüfen.

Ich werde Widersprüche benennen.

Und ich werde künftig sehr deutlich unterscheiden zwischen:

amtlich behauptet

und

unabhängig überprüfbar.

Denn das ist nicht dasselbe.

Und wenn eine Landesregierung möchte, dass ich diesen Unterschied irgendwann wieder weniger stark machen muss, liegt es nicht an mir, Vertrauen zu simulieren.

Es liegt an ihr, es wiederherzustellen.

Die Frage geht jetzt an jeden Leser

Der vollständige Schriftverkehr wird zu diesem Beitrag veröffentlicht.

Niemand muss mir glauben.

Das ist sogar der entscheidende Punkt dieses Artikels.

Lesen Sie meine Fragen.

Lesen Sie die Antwort des Ministeriums.

Prüfen Sie selbst.

Und stellen Sie sich anschließend nicht nur die Frage:

„Wurden diese acht Fragen beantwortet?“

Sondern die größere:

Wie weit würden Sie einer Regierung vertrauen, die mit Ihren Fragen so umgeht?

Meine Antwort steht inzwischen fest:

Nicht weiter, als ich ihre Aussagen selbst überprüfen kann.

Alles andere wäre kein Vertrauen mehr.

Es wäre blinder Glaube an staatliche Autorität.

Stellungnahme zum aktuellen Stand des Fragenkatalogs zum hessischen Wolfsmanagement

 

Am 26.06.2026 habe ich dem Hessischen Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat einen fachlichen und rechtlichen Fragenkatalog mit insgesamt 30 Einzelfragen zum damals geplanten hessischen Wolfsmanagement übermittelt.

Zum Zeitpunkt der Übersendung war das Gesetz noch nicht in Kraft. Es trat am 01.07.2026 in Kraft. Der Fragenkatalog bezieht sich daher auf das inzwischen in Kraft getretene hessische Wolfsmanagement sowie dessen fachliche und rechtliche Einordnung.

Der Eingang meines Schreibens wurde am 29.06.2026 bestätigt.

Für die vollständige Beantwortung der Fragen hatte ich dem Ministerium eine Frist bis zum 20.07.2026 eingeräumt.

Am heutigen Tag, dem Ablauf dieser Frist, erhielt ich die Mitteilung, dass die Bearbeitung aufgrund der derzeit hohen Auslastung der beteiligten Fachbereiche noch Zeit in Anspruch nehmen werde. Eine Rückmeldung solle mir so bald wie möglich zugehen.

Diese Mitteilung nehme ich zur Kenntnis.

Gleichzeitig möchte ich darauf hinweisen, dass sich der Fragenkatalog bereits seit dem 26.06.2026 im Ministerium befindet und damit nahezu vier Wochen zur Bearbeitung vorlag. Vor diesem Hintergrund wäre aus meiner Sicht eine frühere Information darüber, dass eine Beantwortung innerhalb der gesetzten Frist voraussichtlich nicht möglich sein wird, wünschenswert gewesen.

Hinzu kommt, dass in der Mitteilung kein voraussichtlicher Bearbeitungszeitraum genannt wird. Damit bleibt derzeit offen, wann mit einer vollständigen Beantwortung der fachlichen und rechtlichen Fragen zu rechnen ist.

Mir ist bewusst, dass die Bearbeitung eines umfangreichen Fragenkatalogs einen erheblichen Zeitaufwand erfordern kann. Gerade deshalb halte ich jedoch eine frühzeitige und transparente Kommunikation über absehbare Verzögerungen für wichtig. Sie schafft Planungssicherheit und trägt zu einer offenen und nachvollziehbaren Kommunikation zwischen Verwaltung und Bürgern bei.

Ich werde dem Ministerium selbstverständlich Gelegenheit geben, den Fragenkatalog vollständig zu beantworten. Nach Eingang der Antwort werde ich diese fachlich und rechtlich auswerten sowie den weiteren Verlauf dokumentieren.

Die spätere Veröffentlichung erfolgt unabhängig vom Inhalt der Antwort. Sie dient ausschließlich der transparenten Dokumentation des Verfahrens sowie der wissenschaftlichen und rechtlichen Einordnung des inzwischen in Kraft getretenen hessischen Wolfsmanagements.

 

Positionspapier von WolfsBlick veröffentlicht

Für ein wissenschaftlich fundiertes Wolfsmanagement in Nordrhein-Westfalen

Mit dem heute veröffentlichten Positionspapier von WolfsBlick möchte ich einen Beitrag zu einer sachlichen, wissenschaftlich fundierten und rechtssicheren Diskussion über das Wolfsmanagement in Nordrhein-Westfalen leisten.

Die Rückkehr des Wolfs stellt Politik, Behörden, Weidetierhalter, Jägerschaft und Naturschutz vor gemeinsame Herausforderungen. Umso wichtiger ist es, Entscheidungen auf der Grundlage belastbarer wissenschaftlicher Erkenntnisse, der geltenden Rechtslage und der tatsächlichen Populationsentwicklung zu treffen.

Das Positionspapier formuliert zehn zentrale Forderungen für ein zukunftsfähiges Wolfsmanagement in Nordrhein-Westfalen. Im Mittelpunkt stehen unter anderem:

eine ganzjährige Schonzeit für den Wolf,

keine Aufnahme des Wolfs in das Landesjagdgesetz Nordrhein-Westfalen,

ein gesetzlich verpflichtender, flächendeckender Herdenschutz,

der Vorrang von Prävention vor Entnahmen,

höhere Anforderungen und Fortbildungen im Bereich Wolfsmanagement,

die Stärkung des wissenschaftlichen Monitorings,

mehr Transparenz bei Managemententscheidungen,

eine langfristige Unterstützung der Weidetierhaltung sowie

die regelmäßige wissenschaftliche Evaluation aller Maßnahmen. 

 

Das Positionspapier versteht sich nicht als abschließende Lösung, sondern als Grundlage für einen offenen Dialog zwischen Politik, Landwirtschaft, Wissenschaft, Naturschutz und Gesellschaft. Ziel ist eine ausgewogene Debatte, die sowohl den Artenschutz als auch die berechtigten Interessen der Weidetierhaltung berücksichtigt.

 

 

 

 

 

 

 

Sonderthema Hessen: Der hessische Wolfsmanagementplan auf dem Prüfstand 01.07.2026

 

Mit der Veröffentlichung des neuen hessischen Wolfsmanagementplans wurden erstmals umfassende Regelungen für Managementmaßnahmen und mögliche Entnahmen von Wölfen geschaffen. Gleichzeitig wirft der Plan zahlreiche fachliche, wissenschaftliche und rechtliche Fragen auf.

WolfsBlick hat den Managementplan daher ausführlich analysiert. Die Ausarbeitung beleuchtet unter anderem die Vereinbarkeit mit Art. 14 und Art. 16 der FFH-Richtlinie, den Schutzauftrag aus Art. 20a Grundgesetz, die Bedeutung des günstigen Erhaltungszustands, populationsbiologische Aspekte, Herdenschutz sowie die wissenschaftliche Herleitung der vorgesehenen Maßnahmen.

Ergänzend steht eine Executive Summary zur Verfügung, die die wichtigsten Ergebnisse und offenen Fragestellungen der Analyse kompakt zusammenfasst.

Die Analyse versteht sich ausdrücklich als fachlicher Beitrag zu einer transparenten und rechtsstaatlichen Diskussion über das Wolfsmanagement. Ziel ist es, öffentlich zugängliche Informationen nachvollziehbar einzuordnen und offene Fragen auf wissenschaftlicher und rechtlicher Grundlage zu benennen.

Jetzt auf WolfsBlick lesen.

Vorläufige fachliche und rechtliche Prüfpunkte zum niedersächsischen Wolfsmanagement

Die vorliegende Ausarbeitung fasst offene fachliche und rechtliche Prüffragen zum geplanten Wolfsmanagement in Niedersachsen zusammen.

Grundlage sind das beschlossene Niedersächsische Jagdgesetz, das Bundesjagdgesetz, öffentlich zugängliche Informationen der Landesregierung sowie das Antwortschreiben des Niedersächsischen Umweltministeriums vom 24.06.2026.

Da die vollständige Endfassung des revierübergreifenden Managementplans bislang nicht veröffentlicht wurde, versteht sich das Dokument als vorläufiger Prüfkatalog. Ziel ist es, diejenigen Fragen zu benennen, die nach Veröffentlichung des vollständigen Managementplans fachlich und rechtlich überprüft werden sollten.

📄 Die vollständige Ausarbeitung steht als PDF zum Download bereit.

Stellungnahme zur Antwort des Niedersächsischen Umweltministeriums zum geplanten Wolfsmanagement

Stellungnahme zur Antwort des Niedersächsischen Umweltministeriums zum geplanten Wolfsmanagement

Am 24.06.2026 erhielt ich die Antwort des Niedersächsischen Umweltministeriums auf meine fachlichen und rechtlichen Fragen zum geplanten Wolfsmanagement in Niedersachsen.

Die Anfrage betraf unter anderem die wissenschaftliche Herleitung der vorgesehenen Schwellenwerte, die Ausgestaltung von Interventionsgebieten, die Berücksichtigung des Herdenschutzes sowie populationsbiologische und genetische Aspekte im Zusammenhang mit den geplanten Maßnahmen.

In der Stellungnahme werden die Antwort des Ministeriums, die angeführten Studiengrundlagen sowie die aus meiner Sicht weiterhin offenen fachlichen Fragen dokumentiert und eingeordnet.

📄 Die vollständige Stellungnahme steht als PDF zum Download bereit.

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